Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)



Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von drei Monaten bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden.


Kursinhalt und -dauer

  • Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer.
  • Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten.
  • Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit Mitfahrern und dem Seminarleiter.                                                              Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 30 Minuten.
  • Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen hat.


Beispiele für A-Verstöße

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
  • Rotlicht missachtet
  • Überholen im Überholverbot
  • Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten                                            Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße


Beispiele für B-Verstöße

  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen




Aufbauseminar zur Punktetilgung (ASP)


Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Punktetilgung können Sie "Flensburg-Punkte" abbauen:

  • Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten werden 4 Punkte abgezogen.
  • Bei einem Punktestand zwischen 9 und 13 Punkten werden 2 Punkte abgezogen.
  • Weitere 2 Punkte können durch ein freiwilliges Psychologengespräch getilgt werden. Genauere Informationen                              dazu gibt es z.B. beim TÜV.


Kursinhalt und -dauer

  • Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer.
  • Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten.
  • Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit 1-2 Mitfahrern und dem Seminarleiter. Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 45 Minuten.
  • Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen hat.
  • Auf besonderen Antrag bei der Führerscheinstelle ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Einzelseminar mit reduzierter Kursdauer möglich.


Flensburg-Auskunft

Auskunft über den aktuellen Punktestand im Verkehrszentralregister kann kostenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg angefordert werden.